Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

VfGH-Ausspruch, dass Punkt 13 Abs. 4 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war

· K · BGBl. II Nr. 364/2000 · in Kraft seit 2000-11-25

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung veröffentlicht die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2000, dass eine Bestimmung der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter gesetzwidrig war. Der VfGH hat bereits entschieden, und die betroffene Regelung wurde aufgehoben. Diese Kundmachung ist ein rein historisches Dokument ohne operative Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 4. Oktober 2000, zu V 76/99-7, ausgesprochen, dass Punkt 13 Abs. 4 der Krankenordnung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, kundgemacht in der Sozialen Sicherheit 1978, Amtliche Verlautbarungen Nr. 13/1978, in der Fassung der am 15. Jänner 1992 beschlossenen, mit Erlass des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 29. Mai 1992, Zl. 26.619/1-5/1992, genehmigten 18. Änderung der Krankenordnung, kundgemacht in den Amtlichen Verlautbarungen der Sozialen Sicherheit Nr. 102/1992 vom 15. Oktober 1992, gesetzwidrig war. 20.09.2021 20000984 NOR40012577

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz