Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
· BG · BGBl. I Nr. 111/2000 · in Kraft seit 2000-11-04
31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister zur Veräußerung bestimmter Grundstücke in Klagenfurt zu konkret genannten Schilling-Beträgen. Die Verkäufe wurden längst abgewickelt, der Schilling existiert nicht mehr, und die genannten Liegenschaften gehören nicht mehr dem Bund. Das Gesetz ist vollständig erledigt und kann gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt: In Kärnten: Verkauf zu Schilling Grundstück Nr. 246/1 Wald, inneliegend in EZ 379, sowie Grundstücke Nr. 247 Baufläche, Garten, Sonstige, Nr. .249 Baufläche und Nr. .1247 Baufläche, inneliegend in EZ 69, je Grundbuch 72195 Waidmannsdorf 64 900 000
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz