Deregulierung, aber richtig

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Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen

· BG · BGBl. I Nr. 111/2000 · in Kraft seit 2000-11-04

31/02 Verfügungen über Bundesvermögen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Finanzminister zur Veräußerung bestimmter Grundstücke in Klagenfurt zu konkret genannten Schilling-Beträgen. Die Verkäufe wurden längst abgewickelt, der Schilling existiert nicht mehr, und die genannten Liegenschaften gehören nicht mehr dem Bund. Das Gesetz ist vollständig erledigt und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt: In Kärnten: Verkauf zu Schilling Grundstück Nr. 246/1 Wald, inneliegend in EZ 379, sowie Grundstücke Nr. 247 Baufläche, Garten, Sonstige, Nr. .249 Baufläche und Nr. .1247 Baufläche, inneliegend in EZ 69, je Grundbuch 72195 Waidmannsdorf 64 900 000

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz