Deregulierung, aber richtig

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Bestimmung des Straßenverlaufes der B 301 Wiener Südrand Straße im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien

· V · BGBl. II Nr. 352/2000 · in Kraft seit 2000-11-11

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung legt die Trasse der B 301 Wiener Südrand Straße im Abschnitt Vösendorf-Schwechat fest und bildet die rechtliche Grundlage für diesen Bundesstraßenabschnitt. Die Streckenfestlegung ist für die Rechtssicherheit im Straßenbaurecht notwendig und hat einen legitimen Zweck, der durch kein allgemeines Recht abgedeckt werden kann.

Kategorien

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Der Straßenverlauf des Abschnittes “Vösendorf-Schwechat” im Zuge der B 301 Wiener Südrand Straße wird im Bereich der Gemeinden Vösendorf, Hennersdorf, Lanzendorf, Leopoldsdorf, Schwechat und Wien wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt im Knoten Vösendorf in Verlängerung der A 21 Wiener Außenring Autobahn mit Rampen von und zur A 2 Süd Autobahn, verschwenkt in der Folge nach Norden und unterfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Vösendorf. Nördlich von Vösendorf verläuft die Trasse in einem Rechtsbogen um anschließend in etwa parallel zur Landesgrenze Wien-Niederösterreich zu liegen. Hier verläuft die Trasse in West-Ost-Richtung, unterfährt die Bahnlinie der ÖBB Meidling-Wiener Neustadt (“Pottendorfer Linie”) und das Areal des projektierten Güterterminals Inzersdorf-Metzgerwerke, umfährt in einem Tunnel das Ortsgebiet von Leopoldsdorf im Norden. Danach folgt die Trasse weiter im wesentlichen der Landesgrenze, umfährt das Umspannwerk Wien Südost im Süden und quert anschließend die Bahnlinien der ÖBB Wien/Aspangbahnhof-Felixdorf (“Aspangbahn”) und Wien/Süd-Nickelsdorf (“Ostbahn”) südlich der Klederinger Umkehrschleife. Der Ortsraum von Schwechat-Rannersdorf

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz