Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 169/2000 · in Kraft seit ?
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten wurde im Verhältnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 31) ersetzt. Als eigenständiges Instrument ist es überholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
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