Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in der Europäischen Union

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 169/2000 · in Kraft seit ?

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten wurde im Verhältnis der Mitgliedstaaten durch den Europäischen Haftbefehl (Rahmenbeschluss 2002/584/JI, Art. 31) ersetzt. Als eigenständiges Instrument ist es überholt.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

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