Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen – Ä3
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 162/2000 · in Kraft seit 2022-11-16
89/07 Umweltschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Dokument ratifiziert die dritte Änderung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht. Das Protokoll ist ein weiterhin wirksamer internationaler Vertrag, der den Einsatz ozonschädigender Stoffe begrenzt und so die gesamte Bevölkerung vor gesundheitsschädlicher UV-Strahlung schützt. Die Ratifizierung dieser Änderung ist Grundlage für Österreichs laufende Vertragspflichten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 2 — Verhältnis zur Änderung von 1992 ↗ RIS
Artikel 2: Verhältnis zur Änderung von 1992 Kein Staat oder keine Organisation der regionalen Wirtschaftsintegration kann eine Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde zu dieser Änderung hinterlegen, ohne eine solche Urkunde zu der auf der vierten Tagung der Vertragsparteien am 25. November 1992 in Kopenhagen angenommenen Änderung *) zuvor hinterlegt zu haben oder gleichzeitig zu hinterlegen. ______________________________________ *) Kundgemacht in BGBl. Nr. 640/1996 Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde, Genehmigungsurkunde 22.11.2019 20000938 NOR40011941
Art. 3 — Inkrafttreten ↗ RIS
Artikel 3: Inkrafttreten Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde 22.11.2019 20000938 NOR40011942
§ 0 ↗ RIS
(Übersetzung) Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen *) StF: BGBl. III Nr. 162/2000 (NR: GP XX RV 1523 AB 1693 S. 164. BR: AB 5922 S. 653.) Englisch, Französisch Vertragsparteien siehe Stammvertrag, BGBl. Nr. 283/1989 Der Nationalrat hat beschlossen: Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt. _________________ *) Angenommen auf der 9. Tagung der Vertragsparteien in Montreal am 17. September 1997 Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. August 2000 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; die Änderung tritt gemäß ihrem Art. 3 Abs. 3 für Österreich mit 5. November 2000 in Kraft. Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Änderung ratifiziert, angenommen oder sind ihr beigetreten: Ägypten, Antigua und Barbuda, Australien, Bolivien, Bulgarien, Chile, Deutschland, Dschibuti, Georgien, Grenada, Guyana, Haiti, Island, Jordanien, Kanada, Kenia, Republik Korea, Libanon, Luxemburg, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Neuseeland, Niederlande, Niger, Norwegen, Panama, Pol
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz