Auslieferung (Kanada)
· Vertrag – Kanada · BGBl. III Nr. 159/2000 · in Kraft seit 2000-10-01
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Der Auslieferungsvertrag mit Kanada dient der internationalen Strafverfolgung und beruht auf üblichen rechtsstaatlichen Garantien.
Kategorien
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Belegende Paragraphen
Art. 1 — Artikel 1 ↗ RIS
Artikel 1 Auslieferungsverpflichtung Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander nach den Bestimmungen dieses Vertrages Personen auszuliefern, deren Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Verhängung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer anderen die Freiheit beschränkenden Maßnahme wegen einer auslieferungsfähigen strafbaren Handlung begehrt wird.
KI-Analyse · 2026-07-20 · 19 §§ im Datensatz