Siebenter Nachtrag zum Arzneibuch
· V · BGBl. II Nr. 298/2000 · in Kraft seit 2000-09-15
82/04 Apotheken, Arzneimittel · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 2000 hat den siebenten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (3. Ausgabe 1997) in Österreich in Kraft gesetzt. Dieser Schritt ist längst vollzogen: Das Europäische Arzneibuch wurde seither in völlig neue Ausgaben überführt und die 3. Ausgabe 1997 ist seit Jahrzehnten Geschichte. Die Verordnung hat keinen Regelungsgehalt mehr und kann ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Die deutschsprachige Fassung des Nachtrages 2000 zum Europäischen Arzneibuch, dritte Ausgabe 1997, Amtliche österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. 28.09.2017 20000894 NOR40011378
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuches, dritte Ausgabe 1997 und dessen Nachtrages 1999 sowie die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die jeweils durch Vorschriften des Nachtrages 2000 zum Europäischen Arzneibuch ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt. 28.09.2017 20000894 NOR40011379
KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz