Teilweise Aufhebung der Verordnung betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 122 Voralpen Straße im Bereich der Gemeinden Aschbach-Markt, Kematen an der Ybbs, Biberbach und Seitenstetten
· V · BGBl. II Nr. 293/2000 · in Kraft seit 2000-09-13
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
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