Auflassung eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße
· V · BGBl. II Nr. 292/2000 · in Kraft seit 2000-09-13
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung hat die Auflassung zweier Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße bereits vollzogen – die betroffenen Straßenteile sind seit dem Jahr 2000 keine Bundesstraßen mehr. Das Rechtsdokument hat damit seinen einmaligen Zweck erfüllt und entfaltet keine operative Wirkung mehr. Es gibt keinen Grund, eine erledigte Verwaltungsmaßnahme weiter im Rechtsbestand zu halten.
Kategorien
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Die Straßenteile der B 311 Pinzgauer Straße von km 82,28 bis km 82,56 sowie von km 83,04 bis km 83,48 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 17. Mai 1988, BGBl. Nr. 237, bestimmten - Abschnitt “Trattenbach” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz