Auflassung mehrerer Abschnitte der B 311 und der B 168
· V · BGBl. II Nr. 291/2000 · in Kraft seit 2000-09-13
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung löste Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße auf, die durch die fertiggestellte Umfahrung Zell am See für den Durchzugsverkehr entbehrlich geworden waren. Die Auflassung wurde vollständig vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung mehrerer Abschnitte der B 311 und der B 168 BGBl. II Nr. 291/2000 13.09.2000 Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung der für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnitte der B 311 Pinzgauer Straße und der B 168 Mittersiller Straße im Bereich der Gemeinden Zell am See und Maishofen StF: BGBl. II Nr. 291/2000 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Die Straßenteile der B 311 Pinzgauer Straße von km 43,67 bis km 49,741 (alt)/49,95 (neu) sowie der B 168 Mittersiller Straße von km 0,00 (alt) bis km 0,64 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 7. September 1990, BGBl. Nr. 569, bestimmten - Abschnitt „Umfahrung Zell am See" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz