VfGH-Aufhebung V. d. Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr
· K · BGBl. II Nr. 287/2000 · in Kraft seit 2000-09-13
10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung veröffentlichte die Aufhebung einer Verordnung über temporäre Verkehrsbeschränkungen auf der A2 Südautobahn wegen Bauarbeiten aus dem Jahr 1997 durch den Verfassungsgerichtshof. Die Bauarbeiten sind längst abgeschlossen und die betreffende Verordnung per Gerichtsentscheid aufgehoben. Diese Kundmachung ist ein historisches Dokument ohne operative Wirkung.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
VfGH-Aufhebung V. d. Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr BGBl. II Nr. 287/2000 13.09.2000 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Aufhebung der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Z 138.002/32-II/A/31/97 durch den Verfassungsgerichtshof StF: BGBl. II Nr. 287/2000
Art. 1 ↗ RIS
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 28. Juni 2000, V 21/00-6, dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zugestellt am 26. Juli 2000, ausgesprochen, dass die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr vom 24. März 1997, Z 138.002/32-II/A/31/97, mit der auf der A 2 Südautobahn Verkehrsbeschränkungen wegen Bauarbeiten verordnet wurden, als gesetzwidrig aufgehoben wird.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz