Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Penzing

· V · BGBl. II Nr. 276/2000 · in Kraft seit 2000-09-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine weitere Notarstelle in Wien-Penzing und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Mehr Notarstellen bedeuten für die Bürger besseren Zugang zu Rechtssicherheitsleistungen. Das Grundproblem des staatlichen Quotensystems liegt in der Notariatsordnung selbst.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Penzing StF: BGBl. II Nr. 276/2000 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20000869 NOR30000932

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Penzing errichtet. 30.10.2017 20000869 NOR40011074

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz