Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien-Favoriten

· V · BGBl. II Nr. 275/2000 · in Kraft seit 2000-09-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine weitere Notarstelle in Wien-Favoriten und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. In einem bevölkerungsreichen Bezirk verbessert eine zusätzliche Notarstelle den Zugang zu Beurkundungsleistungen. Das wettbewerbsbeschränkende Quotensystem ist ein Problem der Notariatsordnung, nicht dieser Errichtungsverordnung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer fünften Notarstelle in Wien StF: BGBl. II Nr. 275/2000 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk 30.10.2017 20000868 NOR30000931

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Favoriten errichtet. 30.10.2017 20000868 NOR40011048

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz