Deregulierung, aber richtig

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Grenzabfertigung - Grenzübergang Wiesenrain/Widnau (Schweiz)

· Vertrag – Schweiz · BGBl. III Nr. 134/2000 · in Kraft seit 2000-07-01

49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Wie die Vereinbarung für Gaißau/Rheineck regelt diese Vereinbarung die Grenzabfertigungsstellen am Übergang Wiesenrain/Widnau mit der Schweiz. Seit dem Schengen-Beitritt der Schweiz 2008 sind solche bilateralen Grenzstellenvereinbarungen durch das gemeinsame Schengen-Regime funktional überholt.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel 1 (1) Am Grenzübergang Wiesenrain/Widnau werden auf schweizerischem Gebiet nebeneinander liegende Grenzabfertigungsstellen errichtet. (2) Im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 des Abkommens vom 2. September 1963 ist die österreichische Grenzabfertigungsstelle der Gemeinde Lustenau zugeordnet.

Art. 2 ↗ RIS

Artikel 2 (1) Die Zone für die Grenzabfertigung umfasst (2) Zur gegenseitigen Unterstützung im alltäglichen Dienstbetrieb, insbesondere für den Fall der Bedrohung oder der Gefährdung des Lebens Dienst habender Organe, anwesender Parteien oder unbeteiligter Dritter sind die Bediensteten der Vertragsstaaten berechtigt, auch in von ihnen üblicherweise allein benützten Anlagen, Gebäuden und Teilen davon sich gegenseitig Beistand zu leisten.

Art. 3 ↗ RIS

Artikel 3 (1) Diese Vereinbarung unterliegt der Genehmigung im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften der Vertragsstaaten und tritt am ersten Tag des zweiten Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Unterzeichnung vorgenommen wurde, in Kraft. (2) Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Vereinbarung kann von jedem der vertragschließenden Teile schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. Die Vereinbarung tritt sechs Monate nach Eingang der Kündigung bei der anderen Vertragspartei außer Kraft. GESCHEHEN zu Wien, am 24. Mai 2000, in zweifacher Urschrift in deutscher Sprache.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz