Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau

· V · BGBl. II Nr. 274/2000 · in Kraft seit 2000-09-01

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine weitere Notarstelle in Wien-Brigittenau und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Mehr Notarstellen in einem dicht besiedelten Stadtbezirk verbessern das Angebot für die Bevölkerung. Das beschränkende Quotensystem liegt in der Notariatsordnung, nicht in dieser Errichtungsverordnung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Brigittenau StF: BGBl. II Nr. 274/2000 Auf Grund des § 9 Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20000844 NOR30000906

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Brigittenau errichtet. 30.10.2017 20000844 NOR40010634

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz