Errichtung einer dritten Notarstelle in Ried im Innkreis
· V · BGBl. II Nr. 265/2000 · in Kraft seit 2000-08-18
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine dritte Notarstelle in Ried im Innkreis und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Da mehr Notarstellen den Bürgern besseren Zugang zu Rechtssicherheitsleistungen bieten, wäre ein Abschaffen kontraproduktiv. Das Quotensystem der Notariatsordnung ist die eigentliche Freiheitsschranke.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Ried im Innkreis StF: BGBl. II Nr. 265/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000842 NOR30000904
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Ried im Innkreis wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Ried im Innkreis errichtet. 31.10.2017 20000842 NOR40010564
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz