Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer neunten Notarstelle in Linz

· V · BGBl. II Nr. 264/2000 · in Kraft seit 2000-08-18

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine neunte Notarstelle in Linz und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Mehr Notarstellen in einer Landeshauptstadt verbessern das Angebot an Beurkundungsleistungen. Das zugrundeliegende Quotensystem der Notariatsordnung ist das eigentliche freiheitsbeschränkende Problem.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer neunten Notarstelle in Linz StF: BGBl. II Nr. 264/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000841 NOR30000903

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Linz errichtet. 31.10.2017 20000841 NOR40010550

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz