Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen

· V · BGBl. II Nr. 263/2000 · in Kraft seit 2000-08-18

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine Notarstelle in Gallneukirchen und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Das Abschaffen würde die rechtliche Grundlage der Stelle beseitigen und den Zugang zu Notariatsleistungen verschlechtern. Das wettbewerbsbeschränkende Quotensystem ist ein Problem der Notariatsordnung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Gallneukirchen StF: BGBl. II Nr. 263/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000840 NOR30000902

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Linz wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Gallneukirchen errichtet. 31.10.2017 20000840 NOR40010547

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz