Errichtung einer Notarstelle in Attnang-Puchheim
· V · BGBl. II Nr. 262/2000 · in Kraft seit 2000-08-18
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete im Jahr 2001 eine Notarstelle in Attnang-Puchheim und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Mehr Notarstellen verbessern den Zugang zu Beurkundungsleistungen in der Region. Das Grundproblem des wettbewerbsbeschränkenden Notarquotensystems liegt in der Notariatsordnung selbst.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer Notarstelle in Attnang-Puchheim StF: BGBl. II Nr. 262/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000839 NOR30000901
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 2001 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Attnang-Puchheim errichtet. 31.10.2017 20000839 NOR40010543
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz