Deregulierung, aber richtig

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Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark

· V · BGBl. II Nr. 256/2000 · in Kraft seit 2000-08-12

96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung aus dem Jahr 2000 löste mehrere Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark auf, die durch Umfahrungsstraßen für den Durchzugsverkehr entbehrlich geworden waren. Die Auflassung wurde vollständig vollzogen. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Auflassung mehrerer Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark BGBl. II Nr. 256/2000 12.08.2000 Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte von Bundesstraßen in der Steiermark StF: BGBl. II Nr. 256/2000 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:

Art. 1 ↗ RIS

Der Straßenteil

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