Deregulierung, aber richtig

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Eurogesetz

· BG · BGBl. I Nr. 72/2000 · in Kraft seit 2002-01-01

37/01 Geld- und Währungsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Knuepft an die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 974/98 ueber die Einfuehrung des Euro an; die Euro-Einfuehrung ist EU-rechtlich vorgegeben.

Begründung

Das Eurogesetz regelte den einmaligen Uebergang vom Schilling zum Euro im Jahr 2002, samt Ende der Schilling-Zahlungsmittel Ende Februar 2002 und Umstellung von Haushalten und Buechern. Dieser Umstellungsvorgang ist seit ueber zwanzig Jahren abgeschlossen; die Einfuehrung des Euro ergibt sich unmittelbar aus der EU-Verordnung. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr und kann gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

Art. 1 § 2 ↗ RIS

§ 2. Mit Ablauf des 28. Februar 2002 verlieren die auf Schilling lautenden Banknoten und die auf Schilling oder Groschen lautenden Scheidemünzen ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel.

Art. 1 § 3 ↗ RIS

§ 3. (1) Mit Wirkung 1. Jänner 2002 ist der Staatshaushalt sowie jeder andere öffentliche Haushalt in Euro zu führen. (2) Ab dem 1. Jänner 2002 sind Geldbeträge, in (3) Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung auf Geldbeträge und Verbindlichkeiten, die kraft gesetzlicher Vorschriften in einer anderen Währung als Euro oder in einer bestimmten Münzsorte zu leisten sind.

Art. 1 § 6 ↗ RIS

§ 6. Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.

KI-Analyse · 2026-06-06 · 8 §§ im Datensatz