Deregulierung, aber richtig

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Wappen, Staatsemblem - Burkina Faso

· K · BGBl. II Nr. 241/2000 · in Kraft seit 2000-07-28

26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung schützt das Wappen und Staatsemblem von Burkina Faso vor missbräuchlicher Markenregistrierung in Österreich. Burkina Faso besteht als Staat weiterhin. Der Schutz staatlicher Hoheitszeichen fremder Staaten ist ein anerkannter Grundsatz des internationalen Markenrechts.

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Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Wappen, Staatsemblem - Burkina Faso BGBl. II Nr. 241/2000 28.07.2000 Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Wappen und das Staatsemblem von Burkina Faso StF: BGBl. II Nr. 241/2000 Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf das Wappen und das Staatsemblem von Burkina Faso Anwendung findet, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz