Emblem, Name, Abkürzung – World Food Programme
· K · BGBl. II Nr. 237/2000 · in Kraft seit 2000-07-28
26/02 Marken- und Musterschutz · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung schützt die Embleme, Namen und Abkürzungen des World Food Programme vor missbräuchlicher Markenregistrierung in Österreich. Das WFP ist weiterhin als UN-Hilfsorganisation aktiv. Der Schutz von Emblemen internationaler Organisationen ist ein anerkannter Grundsatz des internationalen Markenrechts.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend das Emblem, die Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch) und die Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) des „World Food Programme“ StF: BGBl. II Nr. 237/2000 Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, zuletzt geändert durch die Bundesgesetze BGBl. I Nr. 111/1999 und BGBl. I Nr. 191/1999, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, dass das Emblem, die Namen (in Englisch, Französisch, Spanisch und Arabisch) und die Abkürzungen (in Englisch, Französisch und Spanisch) des „World Food Programme“, welche im Markenregister des Österreichischen Patentamtes für jedermann zur Einsicht aufliegen, von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind. e-rk3 BGBl. Nr. 260/1970 11.08.2017 20000805 NOR30000865
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz