Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart

· V · BGBl. II Nr. 227/2000 · in Kraft seit 2000-07-21

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2000 eine weitere Notarstelle in Oberwart und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Mehr Notarstellen bedeuten besseren Zugang zu Beurkundungsleistungen. Das eigentliche Problem ist das staatlich festgelegte Stellenquotensystem der Notariatsordnung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Oberwart StF: BGBl. II Nr. 227/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 27.10.2017 20000798 NOR30000858

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes Eisenstadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Oberwart errichtet. 27.10.2017 20000798 NOR40009671

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz