Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg

· V · BGBl. II Nr. 226/2000 · in Kraft seit 2000-07-21

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2000 eine weitere Notarstelle in Herzogenburg und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für diese bestehende Stelle. Da mehr Notarstellen den Zugang zu Rechtssicherheitsleistungen verbessern, wäre ein Abschaffen kontraproduktiv. Das Grundproblem liegt im Quotensystem der Notariatsordnung.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer zweiten Notarstelle in Herzogenburg StF: BGBl. II Nr. 226/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 31.10.2017 20000797 NOR30000857

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Herzogenburg errichtet. 31.10.2017 20000797 NOR40009670

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz