Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer vierten Notarstelle in St. Pölten

· V · BGBl. II Nr. 224/2000 · in Kraft seit 2000-07-21

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2000 eine weitere Notarstelle in St. Pölten und ist weiterhin die rechtliche Grundlage für die Existenz dieser Stelle. Da mehr Notare den Zugang zu Beurkundungsleistungen verbessern, ist das Abschaffen dieser Verordnung freiheitsmindernd. Das eigentliche Problem ist das staatliche Quotensystem der Notariatsordnung selbst, das den Wettbewerb im Notariatswesen künstlich beschränkt.

Kategorien

Wettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in St. Pölten StF: BGBl. II Nr. 224/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20000795 NOR30000855

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Pölten errichtet. 30.10.2017 20000795 NOR40009668

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz