Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft - Kapitalerhöhung
· BG · BGBl. I Nr. 57/2000 · in Kraft seit 2000-07-12
37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bund zur einmaligen Zeichnung von 245 zusätzlichen Kapitalanteilen an der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) zu je 10.000 US-Dollar. Die Kapitalzeichnung wurde vollzogen; das Gesetz hat keine laufende oder zukünftige operative Wirkung mehr. Einmalig erledigte Ermächtigungsgesetze können nach ihrer Ausführung ersatzlos gestrichen werden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
§ 1. Der Bund zeichnet bei der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 245 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar.
§ 2 ↗ RIS
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz