Deregulierung, aber richtig

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Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft - Kapitalerhöhung

· BG · BGBl. I Nr. 57/2000 · in Kraft seit 2000-07-12

37/04 Internationale Finanzinstitutionen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Bundesgesetz ermächtigte den Bund zur einmaligen Zeichnung von 245 zusätzlichen Kapitalanteilen an der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft (IIC) zu je 10.000 US-Dollar. Die Kapitalzeichnung wurde vollzogen; das Gesetz hat keine laufende oder zukünftige operative Wirkung mehr. Einmalig erledigte Ermächtigungsgesetze können nach ihrer Ausführung ersatzlos gestrichen werden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

§ 1 ↗ RIS

§ 1. Der Bund zeichnet bei der Inter-Amerikanischen Investitionsgesellschaft im Rahmen der allgemeinen Kapitalerhöhung 245 zusätzliche Kapitalanteile in Höhe von je 10 000 US-Dollar.

§ 2 ↗ RIS

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 3 §§ im Datensatz