Deregulierung, aber richtig

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Bundesfinanzgesetz 2000

BFG 2000 · BG · BGBl. I Nr. 38/2000 · in Kraft seit 2000-06-01

31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
2Freiheitsgewinn
60%Konfidenz

Begründung

Das Bundesfinanzgesetz 2000 ist das Budgetgesetz für das längst abgelaufene Finanzjahr 2000. Gegenstandslos; bereinigen.

Kategorien

Überholt/gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Artikel I. Der als Anlage I angeschlossene Bundesvoranschlag für das Finanzjahr 2000 wird nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes bewilligt. Die Ausgaben und Einnahmen des Bundesvoranschlages ergeben folgende Schlusssummen: Allgemeiner Haushalt Ausgleichs-haushalt Gesamt-haushalt (Beträge in Millionen Schilling) Ausgaben: 781 457,971 496 010,293 1 277 468,264 Einnahmen: 726 809,846 550 658,418 1 277 468,264 Abgang: 54 648,125 – – Überschuss: – 54 648,125 – Der Abgang des allgemeinen Haushaltes vermindert sich um jene Beträge, die voraussichtlich während des Finanzjahres 2000 an Mehreinnahmen und Ausgabeneinsparungen anfallen und nicht für die Bedeckung von Überschreitungen gemäß § 41 Abs. 3 und 5 des Bundeshaushaltsgesetzes (BHG), BGBl. Nr. 213/1986, sowie Art. IV bis VII oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen herangezogen werden. 29.10.2019 20000771 NOR40008969

Analyse: claude-opus-4-8 (in-session) · Rubrik v2 · 2026-06-05 · 22 §§ im Datensatz