Fleischverkauf-Ausbildungsordnung
· V · BGBl. II Nr. 189/2000 · in Kraft seit 2000-07-01
50/04 Berufsausbildung · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Die Verordnung legt bis ins Detail fest, wie der Lehrberuf Fleischverkauf ausgebildet und geprueft wird, inklusive genauer Pruefungszeiten und Pruefungsfaecher. Verkaufen von Fleisch ist eine einfache Taetigkeit, fuer die Hygienevorschriften ohnehin getrennt gelten; der Staat muss dafuer nicht jede Pruefungsminute vorschreiben. Der Beruf bleibt frei erlernbar, die starre staatliche Pruefungsordnung kann entfallen.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 1 ↗ RIS
Lehrberuf Fleischverkauf § 1. (1) Der Lehrberuf Fleischverkauf ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet. (2) In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Fleischverkäufer/Fleischverkäuferin) zu bezeichnen.
§ 4 ↗ RIS
Lehrabschlussprüfung Gliederung § 4. (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung. (2) Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch. (3) Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde und Angewandte Mathematik. (4) Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat die Erreichung des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
§ 5 ↗ RIS
Praktische Prüfung Prüfarbeit § 5. (1) Die Prüfung hat nach Angabe der Prüfungskommission die Durchführung je einer Arbeitsprobe aus den nachstehenden Bereichen zu umfassen: (2) Die Prüfungskommission hat unter Bedachtnahme auf den Zweck der Lehrabschlussprüfung und die Anforderungen der Berufspraxis jedem Prüfling eine Prüfarbeit zu stellen, die in der Regel in sieben Arbeitsstunden durchgeführt werden kann. (3) Die Prüfung ist nach acht Arbeitsstunden zu beenden. (4) Für die Bewertung der Prüfarbeit sind folgende Kriterien maßgebend:
KI-Analyse · 2026-06-27 · 12 §§ im Datensatz