Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 109/2000 · in Kraft seit 2000-06-01
59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Euro-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Israel ist weiterhin in Kraft und bildet den rechtlichen Rahmen für Handels- und Politikbeziehungen zwischen der EU und Israel. Es ist nicht durch ein neueres Abkommen ersetzt worden. Das Abkommen dient dem Freihandel und legitimen außenpolitischen Zwecken.
Kategorien
EU-vorgegeben
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation gemäß Art. 85 des Abkommens wurde am 26. September 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 85 mit 1. Juni 2000 in Kraft getreten.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz