Deregulierung, aber richtig

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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Israel

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 109/2000 · in Kraft seit 2000-06-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das Euro-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Israel (in Kraft seit 2000) ist weiterhin der gültige Rechtsrahmen für Handel und politische Beziehungen.

Begründung

Das Euro-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Israel ist weiterhin in Kraft und bildet den rechtlichen Rahmen für Handels- und Politikbeziehungen zwischen der EU und Israel. Es ist nicht durch ein neueres Abkommen ersetzt worden. Das Abkommen dient dem Freihandel und legitimen außenpolitischen Zwecken.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: Die Notifikation gemäß Art. 85 des Abkommens wurde am 26. September 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 85 mit 1. Juni 2000 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz