Auflassung eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße
· V · BGBl. II Nr. 171/2000 · in Kraft seit 2000-06-22
96/01 Bundesstraßengesetz 1971 · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung aus dem Jahr 2000 löste einen Abschnitt der B 6 Laaer Straße auf, der durch die bereits fertiggestellte Umfahrung Au für den Durchzugsverkehr entbehrlich geworden war. Die Auflassung wurde vollständig vollzogen und die Straßenverhältnisse sind seither rechtlich neu geordnet. Das Gesetz hat keine operative Wirkung mehr.
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Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Auflassung eines Abschnittes der B 6 Laaer Straße BGBl. II Nr. 171/2000 22.06.2000 Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 6 Laaer Straße im Bereich der Gemeinden Ernstbrunn und Niederleis StF: BGBl. II Nr. 171/2000 Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 182/1999, wird verordnet:
Art. 1 ↗ RIS
Der Straßenteil der B 6 Laaer Straße von km 27,40 bis km 28,975 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 4. Oktober 1994, BGBl. Nr. 827, bestimmten - Abschnitt “Umfahrung Au” für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz