Verlängerung der Frist zur Anmeldung von Rückstellungsansprüchen nach dem Ersten, Zweiten und Dritten Rückstellungsgesetz
· V · BGBl. Nr. 279/1949 · in Kraft seit 1950-01-01
13/02 Vermögensrechtliche Kriegsfolgen · Gesamte Fassung im RIS ↗
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