Deregulierung, aber richtig

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Fahrgastschiffverordnung

· V · BGBl. II Nr. 150/2000 · in Kraft seit 2000-05-31

94/01 Schiffsverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
30Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden.

Begründung

Diese Verordnung setzt EU-Sicherheitsrichtlinien für Fahrgastschiffe wörtlich um und schützt Passagiere vor ernsthafter Gefahr für Leib und Leben. Sicherheitszeugnisse und regelmäßige Besichtigungen sind für Schiffe, die Hunderte Menschen befördern, klar verhältnismäßig. Österreich hat hier keinen Gestaltungsspielraum über das EU-Recht hinaus.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 4 — Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen ↗ RIS

Grundsätzliche Sicherheitsanforderungen § 4. (1) Neue und vorhandene Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die in der Inlandfahrt eingesetzt sind, müssen den Vorschriften dieser Verordnung sowie den Vorschriften des Anhanges I der Fahrgastschiff-Richtlinie entsprechen. (2) Alle an Bord eines Fahrzeuges befindlichen Schiffsausrüstungen gemäß Schiffsausrüstungsverordnung, BGBl. II Nr. 139/1999 in der jeweils geltenden Fassung, gelten als mit dieser Verordnung konform. Sicherheitsnorm 21.06.2018 20000684 NOR40067413

§ 5 — Spezielle Sicherheitsanforderungen ↗ RIS

Spezielle Sicherheitsanforderungen § 5. (1) Für neue und vorhandene Fahrgastschiffe der Klassen A, B, C und D gilt Folgendes: (2) Für neue Fahrgastschiffe gilt Folgendes: (3) Für vorhandene Fahrgastschiffe gilt Folgendes: (4) Für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge gilt Folgendes: (5) Für Ro-Ro-Fahrgastschiffe gilt Folgendes: (6) Für Fahrgastschiffe gelten hinsichtlich Personen mit eingeschränkter Mobilität folgende Sicherheitsanforderungen: Hauptmaschine, Schiffsüberprüfungsorganisation 21.06.2018 20000684 NOR40131830

§ 6 — Besichtigungen ↗ RIS

Besichtigungen § 6. (1) Jedes neue Fahrgastschiff wird folgenden Besichtigungen unterzogen: (2) Jedes vorhandene Fahrgastschiff wird folgenden Besichtigungen unterzogen: (3) Jedes Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeug, das gemäß § 5 Abs. 4 den Anforderungen des Codes für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge entsprechen muss, wird den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen. Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die gemäß § 5 Abs. 4 den Anforderungen des Codes für die Sicherheit von Fahrzeugen mit dynamischem Auftrieb entsprechen müssen, werden den in diesem Code vorgeschriebenen Besichtigungen unterzogen. (4) Die Besichtigung erfolgt nach den in der MO-Entschließung A.997(25) vom 29. November 2007 über ein harmonisiertes System der Besichtigung und Zeugniserteilung festgelegten Verfahren und Leitlinien für Besichtigungen, die für das Sicherheitssystem für Fahrgastschiffe erforderlich sind, oder nach Verfahren, die dem selben Ziel dienen. (5) Die Besichtigungen gemäß Abs. 1 bis 3 können von Besichtigern der Behörde, Besichtigern einer gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 anerkannten Organisation oder Besichtigern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der von der Behörde eine Ge

§ 7 — Zeugnisse ↗ RIS

Zeugnisse § 7. (1) Alle neuen und vorhandenen Fahrgastschiffe müssen ein Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe gemäß dieser Verordnung mit sich führen. Das Zeugnis muss die in Anhang II der Fahrgastschiff-Richtlinie festgelegte Form haben. Das Zeugnis wird von der Behörde nach der Erstbesichtigung gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 bzw. § 6 Abs. 2 Z 1 ausgestellt. (2) Das Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe wird für höchstens zwölf Monate ausgestellt. Die Geltungsdauer des Zeugnisses kann um bis zu einen Monat ab dem darin angegebenen Ablaufdatum verlängert werden. Wird eine Verlängerung gewährt, so beginnt die neue Geltungsdauer des Zeugnisses mit dem Ablaufdatum des Zeugnisses vor der Verlängerung. Das Sicherheitszeugnis für Fahrgastschiffe wird nach einer regelmäßigen Besichtigung gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 bzw. § 6 Abs. 2 Z 2 erneuert. (3) Für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die den Anforderungen des Codes für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge genügen, werden nach diesem Code ein Sicherheitszeugnis für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge und ein Fahrterlaubnisschein für Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge ausgestellt. Für Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge, die den Anforderungen des Codes für die

KI-Analyse · 2026-07-15 · 8 §§ im Datensatz