Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 77/2000 · in Kraft seit 2000-05-28

69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das ILO-Übereinkommen Nr. 176 setzt Mindeststandards für den Arbeitsschutz in Bergwerken zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten. Der Schutzzweck ist legitim und die Umsetzung wird dem nationalen Recht überlassen.

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