Übereinkommen (Nr. 176) über den Arbeitsschutz in Bergwerken
· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 77/2000 · in Kraft seit 2000-05-28
69/02 Arbeitsrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
12Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das ILO-Übereinkommen Nr. 176 setzt Mindeststandards für den Arbeitsschutz in Bergwerken zum Schutz von Leben und Gesundheit der Beschäftigten. Der Schutzzweck ist legitim und die Umsetzung wird dem nationalen Recht überlassen.
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