Übereinkommen zur Bekämpfung der Verbreitung und des Vertriebes von unzüchtigen Veröffentlichungen – Protokoll
· Vertrag – Multilateral · BGBl. Nr. 192/1950 · in Kraft seit 1950-02-02
29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Protokoll ändert nur ein älteres Übereinkommen von 1923 und überträgt Verwaltungsaufgaben auf die Vereinten Nationen; es enthält selbst keine neue inländische Freiheitsbeschränkung. Der zugrundeliegende Gegenstand ist archaisch, das Protokoll aber technisch weiterhin in Kraft.
Kategorien
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