Deregulierung, aber richtig

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Soziale Sicherheit – Kostenerstattung (Deutschland)

· Vertrag – Deutschland · BGBl. III Nr. 58/2000 · in Kraft seit 2000-03-29

69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Vereinbarung ueber Kostenerstattung im Bereich der sozialen Sicherheit; technische Durchfuehrungsregelung der Sozialversicherungskoordinierung ohne Freiheitseingriff.

Kategorien

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

UNTER BEZUGNAHME auf Artikel 36 Absatz 3 und Artikel 63 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 und auf Artikel 105 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 574/72, IN DER ERWÄGUNG, die Abrechnung zwischen den beiden Vertragsparteien zu vereinfachen, SIND wie folgt übereingekommen:

KI-Analyse · 2026-07-20 · 9 §§ im Datensatz