Deregulierung, aber richtig

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Studienpläne der Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik

· K · BGBl. II Nr. 116/2000 · in Kraft seit 2000-04-21

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Bekanntmachung veröffentlichte Studienpläne für Evangelische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien. Diese Schultypen wurden mit dem Hochschulgesetz 2005 durch Pädagogische Hochschulen ersetzt. Die Pädagogischen Akademien existieren nicht mehr, womit auch diese Studienpläne keine operative Geltung mehr haben.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Studienpläne der Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik BGBl. II Nr. 116/2000 21.04.2000 Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Studienpläne der Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik und der zusätzlichen Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien StF: BGBl. II Nr. 116/2000 Auf Grund § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekannt gemacht:

Art. 1 ↗ RIS

Die in den Anlagen A und B wiedergegebenen Studienpläne für die Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik und für die zusätzliche Lehrveranstaltung Evangelische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien wurden vom Evangelischen Oberkirchenrat A. und H. B. erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz