Deregulierung, aber richtig

← Alle Gesetze

Studienpläne der Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik

· K · BGBl. II Nr. 115/2000 · in Kraft seit 2000-04-21

70/07 Schule und Kirche · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Bekanntmachung veröffentlicht Studienpläne für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an Pädagogischen Akademien und Berufspädagogischen Akademien. Diese Institutionen wurden durch das Hochschulgesetz 2005 (BGBl. I Nr. 30/2006) aufgelöst und in Pädagogische Hochschulen überführt. Die Studienpläne für nicht mehr existierende Institutionen sind gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslos

Belegende Paragraphen

Art. 1 ↗ RIS

Die in den Anlagen A, B und C wiedergegebenen Studienpläne für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik und für die zusätzliche Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an den Pädagogischen Akademien sowie für die Lehrveranstaltung Katholische Religionspädagogik an Berufspädagogischen Akademien wurden von der Katholischen Kirche erlassen und werden hiemit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 5 §§ im Datensatz