Deregulierung, aber richtig

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Luftverkehrsabkommen - Abänderungsprotokoll (Luxemburg)

· Vertrag – Luxemburg · BGBl. Nr. 23/1971 · in Kraft seit 1971-01-29

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Dieses Abänderungsprotokoll aus 1970 änderte das Luftverkehrsabkommen zwischen Österreich und Luxemburg. Da beide Staaten EU-Mitglieder sind, gilt der EU-Luftverkehrsbinnenmarkt; bilaterale Streckenrechtsabkommen zwischen EU-Staaten sind gegenstandslos. Das Protokoll hat keinen eigenständigen Anwendungsbereich mehr.

Kategorien

Durch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

*) Siehe BGBl. Nr. 154/1953 und 94/1956

Art. 1 — ABÄNDERUNGSPROTOKOLL ↗ RIS

ABÄNDERUNGSPROTOKOLL Anläßlich von Verhandlungen, die am 13. März 1970 zwischen den Luftfahrtbehörden des Großherzogtums Luxemburg und der Republik Österreich in Wien stattfanden, wurde gemäß Art. X lit. c des Luftverkehrsabkommens zwischen Österreich und Luxemburg vereinbart: (Anm.: es folgt der Text der Abänderung.)

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz