Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Obernberg) (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 130/1970 · in Kraft seit 1970-04-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Diese Vereinbarung errichtete vorgeschobene deutsche Grenzstellen auf österreichischem Gebiet am Übergang Obernberg am Inn. Im Schengen-Raum, dem Österreich und Deutschland seit 1997 angehören, werden keine routinemäßigen Grenzkontrollen mehr durchgeführt. Die Vereinbarung ist gegenstandslos.
Kategorien
Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt
Belegende Paragraphen
Art. 1 ↗ RIS
Artikel 1 Am Grenzübergang Obernberg am Inn werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.
Art. 2 ↗ RIS
Artikel 2 Der örtliche Bereich im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 umfaßt
KI-Analyse · 2026-07-17 · 4 §§ im Datensatz