Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Passau-Hbf) (BRD)
· Vertrag – BRD · BGBl. Nr. 130/1970 · in Kraft seit 1970-04-01
49/04 Grenzverkehr · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung errichtet eine gemeinsame Grenzabfertigungsstelle (Passau Hauptbahnhof). Durch EU-Zollunion und Schengen ist der Kernzweck der Grenzabfertigung ueberholt.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 8 §§ im Datensatz