Deregulierung, aber richtig

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Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)

· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 52/2000 · in Kraft seit 2000-03-01

49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Die Vereinbarung über polizeiliche Zusammenarbeit von 2000 wurde durch den umfassenderen Polizeikooperationsvertrag mit Italien von 2017 (BGBl. III Nr. 47/2017) inhaltlich abgelöst.

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Durch anderes Recht ersetzt

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