Vereinbarung über die polizeiliche Zusammenarbeit (Italien)
· Vertrag – Italien · BGBl. III Nr. 52/2000 · in Kraft seit 2000-03-01
49/11 Internationale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
ABSCHAFFEN
8Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Die Vereinbarung über polizeiliche Zusammenarbeit von 2000 wurde durch den umfassenderen Polizeikooperationsvertrag mit Italien von 2017 (BGBl. III Nr. 47/2017) inhaltlich abgelöst.
Kategorien
Durch anderes Recht ersetzt
KI-Analyse · 2026-07-20 · 23 §§ im Datensatz