Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT
· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 49/2000 · in Kraft seit 2000-04-12
19/06 Privilegien und Immunitäten · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Kundmachung aus 2000 listete Staaten auf, die dem Protokoll über Privilegien und Immunitäten von EUTELSAT beigetreten sind. Mit der Privatisierung von EUTELSAT im Jahr 2001 ist das Übereinkommen über Privilegien und Immunitäten einer zwischenstaatlichen Organisation weitgehend gegenstandslos geworden. Die Statusmitteilung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Privilegien und Immunitäten der EUTELSAT BGBl. III Nr. 49/2000 12.04.2000 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) StF: BGBl. III Nr. 49/2000
Art. 1 ↗ RIS
Nach Mitteilungen des Generaldirektors der EUTELSAT haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (BGBl. Nr. 176/1989, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 293/1993) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde: Griechenland 23. März 1995 Irland 5. August 1993 Polen 13. Juli 1995 Portugal 27. November 1995 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Ratifikationsurkunde haben folgende Staaten Vorbehalte erklärt: Griechenland: Vorbehalt hinsichtlich der Anwendung von Art. 9 Abs. 1 lit. b. Portugal:
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz