Deregulierung, aber richtig

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Eur. Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT"

· K (Geltungsbereich) · BGBl. III Nr. 48/2000 · in Kraft seit 2000-04-12

99/07 Post- und Fernmeldewesen · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 2000 listete Staaten auf, die der EUTELSAT-Gründungskonvention beigetreten sind. EUTELSAT wurde 2001 von einer zwischenstaatlichen Organisation in ein privatrechtliches Unternehmen umgewandelt; die ursprüngliche Konvention ist damit weitgehend gegenstandslos. Die Statusmitteilung hat keinen eigenständigen Regelungsinhalt und keine aktuelle Rechtswirkung.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Eur. Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" BGBl. III Nr. 48/2000 12.04.2000 Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" StF: BGBl. III Nr. 48/2000

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilungen der Französischen Regierung haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Gründung der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (BGBl. Nr. 350/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 488/1994) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Andorra 2. Dezember 1994 Belarus 13. Dezember 1994 Bulgarien 28. Mai 1996 Kasachstan 22. Mai 1998 Lettland 14. September 1994 Russische Föderation 4. Juli 1994 Nach Mitteilungen der Französischen Regierung haben folgende weitere Staaten die Betriebsvereinbarung über die Europäische Fernmeldesatellitenorganisation "EUTELSAT" (BGBl. Nr. 350/1985, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 24/1986) unterzeichnet: Staaten: Datum der Unterzeichnung: Andorra 2. Dezember 1994 Belarus 13. Dezember 1994 Tschechische Republik 15. Dezember 1993 Ungarn 13. Mai 1992

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz