Deregulierung, aber richtig

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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU - Marokko

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 43/2000 · in Kraft seit 2000-03-01

59/04 EU - EWR · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
5Freiheitsgewinn (0–100)
EU-gebunden. Das Euro-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Marokko (in Kraft seit 2000) ist weiterhin der gültige Rahmen für Handel und politische Beziehungen zwischen EU und Marokko.

Begründung

Das Euro-Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Marokko bleibt der aktive Rechtsrahmen für wirtschaftliche und politische Beziehungen und ist nicht durch ein neueres umfassendes Abkommen ersetzt worden. Es dient dem Freihandel und legitimen außenpolitischen Zwecken. Das Abkommen bleibt operativ wirksam.

Kategorien

EU-vorgegeben

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Der Nationalrat hat beschlossen: 1. Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Protokollen wird genehmigt. 2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass er samt Anhängen und Protokollen in allen authentischen Sprachfassungen zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt. Die Notifikation gemäß Art. 96 des Abkommens wurde am 2. September 1997 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 96 mit 1. März 2000 in Kraft getreten.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 1 §§ im Datensatz