Soziale Sicherheit (Niederlande)
· Vertrag – Niederlande · BGBl. III Nr. 47/2000 · in Kraft seit 2000-02-01
69/03 Soziale Sicherheit · Gesamte Fassung im RIS ↗
BEIBEHALTEN
2Freiheitsgewinn (0–100)
Begründung
Das Abkommen über soziale Sicherheit wurde nach dem EU-Beitritt geschlossen und ergänzt die EU-Koordinierung. Es dient legitimer sozialer Absicherung und schränkt keine Freiheiten ein.
Kategorien
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