Deregulierung, aber richtig

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Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung in der Europäischen Union

· Vertrag – Multilateral · BGBl. III Nr. 38/2000 · in Kraft seit 2016-02-19

29/08 Strafrecht · Gesamte Fassung im RIS ↗

BEIBEHALTEN
10Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Das Übereinkommen verpflichtet zur Strafbarkeit von Bestechung und Bestechlichkeit von EU- und mitgliedstaatlichen Beamten und dient dem legitimen Schutz der Integrität öffentlicher Verwaltung. Der Kernbereich ist sachgerecht und verhältnismäßig.

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