Deregulierung, aber richtig

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Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hernals

· V · BGBl. II Nr. 98/2000 · in Kraft seit 2000-04-05

27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
12Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Verordnung errichtete im Jahr 2000 eine dritte Notarstelle in Wien-Hernals und hat als einmaliger Errichtungsakt nach seiner Umsetzung keinen fortlaufenden Regelungsinhalt mehr. Das dahinterstehende System einer gesetzlich begrenzten Anzahl von Notarstellen schränkt den Wettbewerb im Notariatsbereich unnötig ein. Diese einzelne Verordnung ist jedoch bereits vollzogen und gegenstandslos.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosWettbewerbsschutz (Protektionismus)

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hernals StF: BGBl. II Nr. 98/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20000496 NOR30000532

Art. 1 ↗ RIS

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hernals errichtet. 30.10.2017 20000496 NOR40005946

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz