Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Alsergrund
· V · BGBl. II Nr. 97/2000 · in Kraft seit 2000-04-05
27/02 Notare · Gesamte Fassung im RIS ↗
Begründung
Diese Verordnung errichtete im Jahr 2000 eine vierte Notarstelle in Wien-Alsergrund und hat als einmaliger Verwaltungsakt keinen fortlaufenden eigenständigen Regelungsinhalt mehr. Das zugrundeliegende System der zahlenmäßigen Beschränkung von Notarstellen nach der Notariatsordnung ist an sich protektionistisch, da es den Marktzugang für Rechtsdienstleistungen künstlich begrenzt. Diese einzelne Errichtungsverordnung ist jedoch nach ihrer Umsetzung gegenstandslos geworden.
Kategorien
Belegende Paragraphen
§ 0 ↗ RIS
Verordnung des Bundesministers für Justiz betreffend die Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Alsergrund StF: BGBl. II Nr. 97/2000 Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet: e-rk3 30.10.2017 20000495 NOR30000531
Art. 1 ↗ RIS
Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Alsergrund errichtet. 30.10.2017 20000495 NOR40005945
KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz