Deregulierung, aber richtig

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Luftfahrt - Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge

· K (Geltungsbereich) · BGBl. Nr. 296/1967 · in Kraft seit 1967-08-26

99/04 Luft- und Weltraumfahrt · Gesamte Fassung im RIS ↗

ABSCHAFFEN
3Freiheitsgewinn (0–100)

Begründung

Diese Kundmachung aus 1967 verzeichnete die Ratifikationen Luxemburgs und Griechenlands zu einem Lufttüchtigkeits-Übereinkommen. Es handelt sich um eine reine historische Statusmitteilung ohne eigenständige normative Wirkung. Das zugrundeliegende Übereinkommen ist durch die EASA-Verordnungen der EU längst abgelöst worden.

Kategorien

Überholt / gegenstandslosDurch anderes Recht ersetzt

Belegende Paragraphen

§ 0 ↗ RIS

Luftfahrt - Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge BGBl. Nr. 296/1967 26.08.1967 Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 1967, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens vom 22. April 1960 über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge durch Luxemburg und Griechenland StF: BGBl. Nr. 296/1967

Art. 1 ↗ RIS

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) haben Luxemburg und Griechenland am 22. März 1965 bzw. am 29. März 1967 ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Lufttüchtigkeitszeugnisse eingeführter Luftfahrzeuge (BGBl. Nr. 245/1961, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 46/1963) hinterlegt.

KI-Analyse · 2026-07-17 · 2 §§ im Datensatz